Vinotheken dürfen für den reinen Verkauf bzw. Abholung Ihrer bestellten Weine geöffnet werden.
Weinproben sind weiterhin nicht zulässig.
Über eine kurze Vorankündigung Ihres Besuchs würden wir uns freuen (per E-Mail oder per Telefon)
Bitte denken Sie an Ihren Mundschutz.
Wir freuen uns auf Sie !